Nadeln in die Haut und Behandlungen am Auge verzeihen keine Nachlässigkeit. Deshalb arbeiten wir nach einem schriftlichen Hygienekonzept — für Tattoo und Kosmetik getrennt, nach § 36 Infektionsschutzgesetz. Hier steht, was das im Alltag konkret bedeutet.
Sterile Einwegnadeln und Einwegkartuschen, direkt aus der Verpackung. Nach der Session in den durchstichsicheren Behälter. Wiederverwendbare Nadeln kommen bei uns grundsätzlich nicht zum Einsatz.
Hände, Haut, Flächen und Instrumente werden mit VAH- beziehungsweise IHO-gelisteten Präparaten desinfiziert — mindestens begrenzt viruzid, aus Originalgebinden, mit eingehaltener Einwirkzeit.
Der Behandlungsplatz ist vom Verkaufsraum abgetrennt und für Laufkundschaft nicht begehbar. Glatte, desinfizierbare Flächen, kein Teppich, Handwaschbecken direkt am Platz. Keine Tiere, kein Essen.
Einmalauflage auf der Liege, frische Handschuhe, neue Farbkappen und Einwegapplikatoren. Übrige Farbe wird nach der Behandlung komplett entsorgt — nie zurück in die Flasche.
§ 36 IfSG · Orientierung an DIN EN 17169
§ 36 IfSG · Hessische Hygieneverordnung
Alles, was wiederverwendet wird, läuft immer denselben Weg. Kein Schritt wird übersprungen, jede Charge wird dokumentiert.
Vorreinigung direkt nach Gebrauch, zerlegt in Einzelteile
Reinigung nach Herstellerangabe, bei Bedarf im Ultraschallbad
Desinfektion mit gelistetem, aldehydfreiem Mittel
Spülung mit VE-Wasser und vollständige Trocknung
Sichtprüfung auf Sauberkeit, Unversehrtheit, Funktion
Sterilisation im Autoklaven, Charge dokumentiert
Lagerung trocken, staub- und lichtgeschützt
Hygiene ist keine Einbahnstraße. Es gibt Situationen, in denen wir einen Termin verschieben — auch wenn es unbequem ist. Sag uns lieber vorher Bescheid, dann finden wir einen neuen Termin ohne Diskussion.
Bindehautentzündung, Gerstenkorn, Erkältung mit Augenbeteiligung oder eine fiebrige Erkrankung: wir verschieben. Auch wir selbst arbeiten nicht mit Infekten oder offenen Wunden an den Händen.
Sonnenbrand, offene Wunden, frische Narben, Ausschlag oder eine frische Augenoperation im Behandlungsbereich — die Haut muss vorher abgeheilt sein.
Wir tätowieren niemanden unter Einfluss. Blutungsneigung, Wundheilung und Entscheidungen, die ein Leben halten sollen, verstehen sich schlecht mit Alkohol.
Ohne Beratung und unterschriebene Einwilligung fangen wir nicht an. Wer minderjährig ist, wird bei uns nicht tätowiert — ohne Ausnahme.
Grundlage unserer Arbeit sind § 36 Infektionsschutzgesetz und die Hessische Hygieneverordnung. Zuständig für die Überwachung ist der Fachdienst Gesundheit des Kreises Offenbach. Beide Hygienekonzepte liegen im Studio frei zugänglich aus und werden der Behörde auf Verlangen vorgelegt.
Wir führen laufend Nachweise: Chargendokumentation der Sterilisation, Farbdokumentation mit Sicherheitsdatenblättern und Konformitätserklärungen, Wartungsnachweise des Sterilisators, Schulungsnachweise und — falls nötig — Vorfalldokumentation. Alle Mitarbeitenden und Gastartists werden vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen, danach jährlich erneut.
Die Konzepte werden mindestens alle zwei Jahre überprüft, zusätzlich bei jeder Änderung der Rechtslage, der Räume oder des Leistungsangebots. Verantwortlich ist die Betriebsleitung.
Du willst mehr wissen oder das vollständige Konzept vor Ort einsehen? Frag einfach — wir zeigen es dir gern und erklären jeden Schritt. Schreib an contact@unq99.com.
Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Schau dir den Behandlungsraum an, frag alles, was du wissen willst — und entscheide danach.